Valerosa Snowballers – Wintercamp 2026
Schenken Sie Ihrem Kind sportliche Wintertage voller Spaß, Bewegung und professioneller Betreuung!
Bei den Valerosa Snowballers haben junge Fußballerinnen und Fußballer die Möglichkeit, auch in den Weihnachtsferien aktiv zu bleiben und ihr Können gezielt weiterzuentwickeln.
Was erwartet Sie?
Professionelles Training
Die Trainingseinheiten werden von lizenzierten sowie ehemaligen NLZ-Trainern geleitet und nach den neuesten und innovativen Trainingsmethoden gestaltet.
So bieten wir Ihrem Kind ein bestmögliches Lern- und Erlebnisumfeld.
Wer kann teilnehmen?
Alle fußballbegeisterten Mädchen und Jungen im Alter von 6 –11 Jahren sind herzlich willkommen.
Trainingstermine:
• Montag, 28.12.2025
• Dienstag, 29.12.2025
• Mittwoch, 30.12.2025
jeweils 09:30–12:30 Uhr
Wir treffen uns täglich um 09:15 Uhr.
Die Halle ist zu diesem Zeitpunkt bereits geöffnet, sodass alle Kinder entspannt ankommen können.
Trainingsort:
Kapuzinerhalle 11, 85283 Wolnzach bzw. Schulstr., 86558 Hohenwart
Zuschauer & Abholung
Interessierte Eltern können das Training gerne von der Tribüne aus verfolgen.
Zum Trainingsende nehmen Sie Ihr Kind bitte oben am Hallenausgang wieder in Empfang.
Was Ihr Kind mitbringen sollte:
• Trinkflasche mit Wasser
• Hallenschuhe
• Schienbeinschoner
Teilnahmebedingungen
Sie bestätigen, dass Ihr Kind gesund, sportlich belastbar sowie kranken- und unfallversichert ist. Sie bestätigen, dass Ihr Kind den Anweisungen des Trainerteams Folge leisten wird. Bei groben Regelverstößen akzeptieren Sie den Ausschluss vom Trainingsprogramm.
Bei Verletzungen sowie dem Verlust von Wertsachen übernimmt Valerosa Fußball keine Haftung. Bei Erkrankung kann die Teilnahmegebühr nicht erstattet werden. Erkrankungen oder Verletzungen während des Trainings oder im Umfeld der Veranstaltung sind über die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert. Valerosa Fußball behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl kurzfristig abzusagen. In diesem Fall besteht lediglich Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr; weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.